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Aufnahme
Damit Ihr Kind in unserem Hort betreut werden kann, müssen Sie zunächst bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksamt einen Antrag auf ergänzende Betreuung stellen und dabei Ihren Betreuungsbedarf nachweisen. Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags empfiehlt es sich, dem Antrag Ihre Einkommensnachweise anzufügen. Je früher Sie dies tun, desto besser.
Zudem benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes Aufnahmeformular, welches Sie sich hier herunterladen oder im Sekretariat abholen können.
Sobald Sie dann die „Bescheinigung zur Vorlage in der Grundschule“ über die Bedarfsanerkennung (KiTa-Gutschein) vom Bezirksamt haben, lassen Sie ihn uns zukommen, wir können den Betreuungsvertrag abschließen und Ihr Kind kann in den Hort gehen.
Für Kinder, deren Wohnsitz im Land Brandenburg liegt, ist der Weg bis zu einem gültigen Betreuungsbescheid deutlich länger und kompliziert. Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne gültigen Betreuungsbescheid Ihr Kind nach 13.30 Uhr nicht betreuen können (dürfen)!
