Aufnahme

Aufnahme

Antrag auf ergänzende Betreuung: Damit Ihr Kind in unserem Hort betreut werden kann, müssen Sie zunächst bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksamt einen Antrag auf ergänzende Betreuung stellen und dabei Ihren Betreuungsbedarf nachweisen. Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags empfiehlt es sich, dem Antrag Ihre Einkommensnachweise anzufügen, denn ohne vollständige Unterlagen wird Ihr Antrag nicht bearbeitet! Siehe hierzu auch die Webseite des Senates:
Hort-Gutschein / Bedarfsbescheid

Zudem benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes Aufnahmeformular, welches Sie sich gleich hier herunterladen oder im Sekretariat abholen können.
pdfAnmeldeformular Hort

Sobald Sie dann die „Bescheinigung zur Vorlage in der Grundschule“ über die Bedarfsanerkennung (KiTa-Gutschein) vom Bezirksamt haben, lassen Sie ihn uns zukommen, wir können den Betreuungsvertrag abschließen und Ihr Kind kann in den Hort gehen. Grundsätzlich wird ein 'KiTa-Gutschein' nur bis zum Ende der 4. Klasse ausgestellt.

Wohnsitz Brandenburg: Für Kinder, deren Wohnsitz im Land Brandenburg liegt, ist der Weg bis zu einem gültigen Betreuungsbescheid deutlich länger und kompliziert. Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Kinder der Klassen 5 und 6 können auf Antrag beim zuständigen Bezirksamt auch einen 'KiTa-Gutschein' erhalten. Gerne betreuen wir diese Kinder in unserem Hort, wenn der Bedarf der jüngeren Kinder gedeckt ist und unsere Kapazitätsgrenze noch nicht erreicht ist. Eine Zusage können wir Ihnen regelmäßig erst zu Beginn des jeweiligen Schuljahres geben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne gültigen Betreuungsbescheid Ihr Kind nach 13.30 Uhr nicht betreuen können (dürfen)!