Schulfinanzierung

Schulfinanzierung und Schulbeitrag

Grundlagen: Das Grundgesetz der Bundesrepublik (Artikel 7 Abs. 4) gewährleistet das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft, also auch von Waldorfschulen. Der Staat, d. h. die Bundesländer, sind danach verpflichtet, den Schulen in freier Trägerschaft Finanzhilfe zu gewähren. Allerdings deckt diese Finanzhilfe die tatsächlichen Aufwendungen unseres Schulträgervereins "Waldorfpädagogik in Berlin-Südost e.V." nur zu ca. 60 Prozent. Die für die Verwirklichung der Aufgaben und Ziele unserer Schule erforderlichen Mittel kommen daher aus vier Bereichen:

  • Das Land Berlin zahlt einen Zuschuss in Höhe von 93 % der an Schulen in öffentlicher Trägerschaft vergleichbaren Kosten für das pädagogische Personal
  • Die Eltern und Lehrer tragen durch Arbeits- und Sachleistungen zum Schulhaushalt bei
  • Spenden
  • Die Eltern zahlen Schulbeiträge

Aus dieser Einnahmensituation ergibt sich, dass die Schulbeiträge der Eltern sämtliche Kosten dieser Schule decken müssen, soweit sie nicht durch die Punkte 1 bis 3 erbracht werden. Diese Kosten umfassen u.a. alle Sach-, Verwaltungs-, Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Weiterbildungskosten so wie auch Ansparungen und die Tilgung von Darlehen für größere Bauinvestitionen zur Schulentwicklung. Sämtliche Kosten fließen in die Haushaltsplanung des Vereins ein. Im Spannungsfeld zwischen Wunsch und Wirklichkeit muss der Verein Schulbeiträge und Schulausgaben in ein ausgeglichenes Verhältnis bringen. 

Schulbeitrag: Idealerweise finden Eltern in verantwortungsvoller Selbsteinschätzung einen Schulbeitrag, der die Existenz der Schule gewährleistet und gleichzeitig einen Schulbesuch für alle Kinder ohne soziale Ausgrenzung ermöglicht - denn die Einkommensverhältnisse der Eltern sollen und dürfen nicht über die Schulaufnahme des Kindes entscheiden. Unsere Schule kann diesen Anspruch erfüllen, wenn Eltern ein solidarisch nach dem Einkommen gestaffeltes Schulgeld leisten.

Sollten Sie die Anmeldung Ihres Kindes in Erwägung ziehen, dann erhalten Sie für Ihre Entscheidungsfindung mit den Aufnahmeunterlagen auch unsere Schulbeitragsordnung. Auf deren Grundlage wird in einem vertraulichen Finanzgespräch je nach persönlicher Einkommenslage Ihr individueller Schulbeitrag einvernehmlich festgelegt.